Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
werte Angehörige,
im laufenden Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes fallen regelmäßig sogenannte Investitionskosten an, die in den Pflegegeldern der Pflegekassen nicht enthalten sind und bis zum Ende des Jahres 2000 vom Freistaat Sachsen gefördert wurden.
Diese Investitionskosten ergeben sich vor allem aus z.B. der Anschaffung von Fahrzeugen, Aufwendungen für Gebäude oder Mieten oder auch aus der Beschaffung von medizinischen Geräten für die Pflege.
Seit dem 01.01.2001 wird diese Förderung des Freistaates Sachsen nicht mehr gewährt.
Wir selbst jedoch sind nicht in der Lage, diese Mehrkosten allein zu tragen.
Wir erheben daher eine Investitionskostenpauschale von 6,1% der abgerechneten Pflegeleistungen. Über diesen dann errechneten Betrag erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, da die Berechnung dieser Investitionskosten notwendig ist, um eine für Sie erforderliche Pflegequalität zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Heilig
Pflegedienstleiter